FÜR ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER lauten: Form-Visa
Transitvisum: 40 Euro
Einreisevisum: 60 Euro
Doppelvisum: 90 Euro
Touristenvisum: 50 Euro
Arbeitsvisum: -- Euro
Geschäftsvisum: -- Euro
Studentenvisum: 40 Euro
Presse-Visum: 80 Euro
.) Im Falle, dass jemand das Visum innerhalb 24Stunden ausgestellt bekommen möchte, fallen 50% an Mehrkosten an.
.) Für jeden Mitreisenden im Reisepass kostet das Visum 50% mehr
.) Die Visagebühren werden im voraus einbehoben und werden bei Ablehnung des Visums aus verwaltungstechnischen Gründen nicht mehr rückerstattet
Notwendige Erläuterungen zum "Visum"
Wichtige Mitteilung
An alle Besucher der Visaabteilung
Ab dem 23. September 2011 ist mit dem Visa antrag eine Kranken- und Unfallversicherungspolice einer anerkannten iranischen oder ausländischen Versicherungsgesellschaft in schriftlicher oder elektronischer form vorzulegen.
Die Visaabteilung ist verpflichtet, vor der Visaerteilung vom Antragsteller die Vorlage einer der kranken- und Unfallversicherungspolice einer anerkannten Versicherungs-gesellschaft für die Dauer des Aufenthalts in Iran zu verlangen.
Falls die o.g. police in Österreichbis zu dem o.a. Datum nicht vorgelegt werden kann, müssen sich die antragsteller im Visaantrag verpflichten, unmittelbar nach der Einreise in die Islamische Republik Iran bei einer iranischen Versicherungs-gesellschaft einen kranken- und Unfallversicherungsvertrag abzuschließen.
Einleitung:
Die Botschaft der Islamischen Republik Iran in Wien ist nach den Gesetzen und Bestimmungen der Islamischen Republik Iran bereit, ausländischen Staatsbürgern Visa zur Einreise in die Islamische Republik Iran zu erteilen.
Um ein Visum zu erhalten, sind folgende Punkte zu beachten:
1. Staatsbürger aller Länder, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind (deren Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig ist und genügend Blankoseiten aufweist) und eine mindestens 6-monatige Aufenthalts-erlaubnis in Österreichhaben, können nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen und Erhalt eines Visums nach Iran reisen.
2. Ausländische Staatsbürger benötigen für eine Reise in die Freien Handelszonen der Islamischen Republik Iran (Kish, Gheshm, Chabahar, etc.) kein Visum und können bei der Einreise problemlos eine 14-tägige Einreisegenehmigung erhalten. Wenn sie auch in die übrigen Regionen innerhalb des Landes reisen möchten, können sie sich selbstverständlich an die in der betreffenden Freien Handelszone befindliche Vertretung des Außenministeriums wenden und vorschriftsmäßig das erforderliche Visum erhalten.
3. Iraner, die nach iranischem Gesetz ihre Staatsbürgerschaft nicht aufgegeben haben, jedoch im Besitz eines deutschen Reisepasses sind, können nicht mit einem ausländischen Pass nach Iran reisen. Sie müssen mit einem gültigen iranischen Pass einreisen.
4. Ausländische (männliche) Staatsbürger, die eine iranische Ehefrau haben und zusammen mit ihrer Ehefrau nach Iran reisen möchten, müssen neben den für die Erteilung eines Visums erforderlichen Unterlagen, die im entsprechenden Abschnitt erläutert sind, die folgenden Unterlagen vorlegen bzw. einsenden:
1. Schriftlicher Antrag der Ehefrau
2. Kopie der Heiratsurkunde (bzw. Nachweis der Eheschließung)
5. Ausländische Staatsbürger, deren Mutter Iranerin (und deren Vater Ausländer) ist, können nur durch Erhalt eines Visums nach Iran reisen. Darum müssen sie neben den für die Erteilung aller Arten von Visa erforderlichen Unterlagen, die im entsprechenden Abschnitt erläutert sind, die folgenden Unterlagen vorlegen bzw. einsenden:
1. Kopie der Geburtsurkunde
2. Schriftlicher Antrag der Mutter
3. Kopie der Heiratsurkunde (Nachweis der Eheschließung)
Für die Erteilung aller Arten von Visa erforderliche Unterlagen
1. Antrag auf Erteilung eines Visums (Formblatt 1)
2. Ein biometrisches Passfoto (3x4), das die Person von vorn, ohne Hut und Brille, vor einem weißen Hintergrund zeigt
3. Gültiger Reisepass im Original (mindestens 6 Monate gültig, genügend Blankoseiten aufweisend)
4. Einzahlung der Visagebühren
Absatz:
Personen, die ein Visum zur wiederholten oder mehrmaligen Einreise beantragen, müssen sich zuvor mit der Visaabteilung in Verbindung setzen. Es wird gebeten, für diese Art von Visum ohne vorherige Absprache mit der Visaabteilung keine Geldbeträge zu überweisen.
Wichtige Erläuterung:
Ausländer mit iranischen Ehefrauen und Kinder (mit ausländischer Staatsangehörigkeit), deren Mütter Iranerinnen sind, werden gebeten, sich im Abschnitt „Notwendige Erläuterungen zum Visum" über die in Ergänzung zu den o.g. Dokumenten erforderlichen Unterlagen zu informieren.
Touristenvisa
Alle Personen, die ein Touristenvisum beantragen - Personen, die beabsichtigen, Sehenswürdigkeiten bzw. archäologische Fundstätten zu besichtigen oder Personen, die zum Besuch der in religiösen Städten befindlichen heiligen Orte in die Islamische Republik Iran reisen - können auf zwei verschiedenen Wegen, die im Folgenden erläutert werden, ihr Visum beantragen:
1. über ein anerkanntes Reisebüro
2. durch persönliche Vorsprache oder durch Übersendung der Unterlagen auf dem Postweg an die Konsularabteilung der Botschaft der Islamischen Republik Iran in Wien
Absatz 1:
Außer deutschen Staatsangehörigen können auch Staatsangehörige anderer Länder (mit Ausnahme einiger weniger Länder), die sich in der Bundesrepublik Österreichaufhalten und mindestens seit 6 Monaten hier leben, auf die o.g. Art und Weise ihr Visum beantragen.
Absatz 2:
Falls das Visum eilig ausgestellt werden muss, wird empfohlen, sich über ein anerkanntes Reisebüro eine Visaerlaubnis (vom iranischen Außenministerium) zu besorgen und sich anschließend unter Vorlage der Nummer der Visaerlaubnis an die Konsularabteilung der Botschaft zu wenden.
Erforderliche Unterlagen:
1. das ausgefüllte Visaformular (Formblatt 105), 1 Blatt
2. ein Passfoto, Größe 3x4 cm, das die Person von vorn, mit hellem
Hintergrund und ohne Hut und Brille zeigt
3. Vorlage des Original-Reisepasses mit mindestens 6-monatiger
Gültigkeit und einer ausreichenden Zahl von Blanko-Seiten
4. Einzahlung der Visumgebühr auf das Konto der Botschaft und Vorlage
des Einzahlungsbelegs oder - bei persönlicher Vorsprache - Zahlung
per Kreditkarte (z.B. EC-Karte) bei der Konsularabteilung der
Botschaft
5. Vorlage eines Briefumschlags zur Rücksendung der Unterlagen und des Original-Reisepasses per Einschreiben
6. Personen, die ihr Visum über Reiseunternehmen beantragt haben, müssen die Nummer und das Ausstellungsdatum der Visaerlaubnis angeben, die sie vom Außenministerium der Islamischen Republik Iran erhalten haben.
7. Der erforderliche Zeitraum für die Erteilung eines Visums beträgt für Personen, die ihr Visum durch Vorlage von Unterlagen bei der Konsularabteilung beantragt haben, mindestens drei Wochen und für Personen, die über Reisebüros die Nummer der vom Außenministerium erteilten Visaerlaubnis erhalten haben, einige Tage.
Flughafenvisa
In Ausführung des Kabinettsbeschlusses wird Folgendes mitgeteilt:
1. Zur weiteren Erleichterung der Erteilung von Visa können sich ausländische Staatsangehörige (mit Ausnahme von 10 Ländern) seit dem 20. Februar 2007 nach Übersendung eines vollständig ausgefüllten elektronischen Visumantrags über das Internetportal des Außenministeriums und nach Erhalt einer positiven Antwort an die Büros des Pass- und Visaamts des Außenministeriums an internationalen Flughäfen in Iran wenden und unter Vorlage der Nummer der Visaerlaubnis ihr (14-tägiges) Visum erhalten. Selbstverständlich kann ein solches Visum, falls von den zuständigen Ordnungsbehörden der Islamischen Republik Iran für notwendig erachtet, (höchstens um zwei weitere Wochen) verlängert werden.
2. Alle deutschen Staatsangehörigen können die mit dieser Art von Visum verbundenen Erleichterungen in Anspruch nehmen, es sei denn, es bestünden zuvor bereits Einwände gegen ihren Visumantrag.
3. An folgenden Flughäfen werden solche Visa erteilt:
der Flughafen „Imam Khomeini", der Flughafen „Mehrabad" sowie die Flughäfen „Kish", „Gheshm", „Bushehr", „Shiraz", „Tabriz", „Mashhad" und „Chabahar".
4. Reisepässe von Personen, die ein Visum beantragen, müssen mindestens noch 6 Monate gültig sein.
5. Die Gebühr für ein solches Visum beträgt 50 Euro. Außerdem wird ein zusätzlicher Betrag von 10 Euro für jede im Pass eingetragene Begleitperson erhoben.
6. Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sowie ausländische Journalisten und Reporter können ein solches Visum nicht in Anspruch nehmen.
7. Unternehmen und Reisebüros können zur schnelleren Abfertigung ihrer Passagiere die Anträge und Personalien von Reisegruppen, die Visa beantragt haben, 48 Stunden vor Ankunft der Passagiere dem Pass- und Visaamt des Außenministeriums übergeben, damit den Dienststellen des Pass- und Visaamtes am entsprechenden Flughafen die erforderliche Visaerlaubnis erteilt wird.
8. Personen, die die genannten Bedingungen nicht erfüllen, sind bei Ablehnung ihrer Visaanträge und Aufforderung zur Rückreise für die Konsequenzen und die damit verbundenen Kosten selbst verantwortlich.
Geschäftsvisa für 72 Stunden
Deutsche Staatsangehörige und Angehörige anderer Staaten, die zuvor bereits ein Visum für die Islamische Republik Iran beantragt haben und in Österreicheine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen, können sich mit einem solchen Visum bis zu 72 Stunden lang in Iran aufhalten.
Wie man ein solches Visum erhält
Der einladende Geschäfts- bzw. Arbeitspartner des Antragstellers in Iran muss mindestens 48 Stunden vor der Reise durch Vorlage der erforderlichen Unterlagen die notwendige Koordinierung beim Pass- und Visaamt des Außenministeriums oder beim Büro des Pass- und Visaamts an der Grenze vornehmen und die erforderliche Erlaubnis erhalten.
Nach Zustimmung kann der Antragsteller nach Iran reisen und bei der Einreise sein Visum beim am Grenzübergang befindlichen Büro des Außenministeriums im Empfang nehmen.
Bitte beachten Sie:
Der Geschäftspartner bzw. der iranische Einladende muss bei der Einreise des Passagiers am Grenzübergang anwesend sein. Die Ausstellung eines solchen Visums erfolgt in sämtlichen Phasen in Iran.
Geschäftsvisa (zur Einreise)
Geschäftsleute, Experten und technische Fachkräfte sowie Personen, die beabsichtigen, zu geschäftlichen Besprechungen etc. in die Islamische Republik Iran zu reisen, können bei Vorlage einer Einladung von seiten ihrer Firma (natürlich oder juristisch) ein Geschäftsvisum zur Einreise beantragen. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Einladung zwei Formulare ausgefüllt werden müssen. Die Formulare sind bei der Konsularabteilung des iranischen Außenministeriums bzw. bei der Handeslkammer erhältlich.
Formular Nr. 1 wird nach Ausfüllen durch den iranischen Geschäfts-partner per Post oder per Fax (Fax-Nr.:0043 1 7135733) an die Konsularabteilung der Botschaft der Islamischen Republik Iran in Wien gesandt.
Formular Nr. 2 wird nach Ausfüllen an denjenigen (ausländischen Staatsangehörigen) gesandt, der das Visum beantragt. Der Antragsteller wendet sich, nachdem er sich davon überzeugt hat, dass die Formulare eingegangen sind, zur weiteren Bearbeitung seines Visaantrags an die Botschaft der Islamischen Republik Iran in Wien, oder er setzt sich telefonisch mit der Botschaft in Verbindung und übersendet seine Unterlagen per Post.
Erforderliche Unterlagen:
1. der ausgefüllte Visaantrag (1 Formblatt)
2. eine Einladung von seiten des iranischen Geschäfts- oder
Handelspartners
3. ein neues biometrisches Passfoto (3x4 cm)
4. ein von der deutschen Firma an die Botschaft der Islamischen Republik
Iran gesandtes Schreiben zur Beantragung eines Visums, aus dem der
Zweck und die Dauer der Reise hervorgehen.
5. der Reisepass im Original
6. Einzahlung der Visumgebühr
Transitvisa
Transitvisa werden Personen erteilt, die beabsichtigen, über die Islamische Republik Iran in ein Drittland zu reisen. Diese Personen können innerhalb eines kurzen Zeitraums (höchstens 7 Tage) über Iran weiterreisen (Transit).
Erforderliche Unterlagen für Transitvisa:
1. der ausgefüllte Visaantrag ( 1 Formblatt)
2. ein gültiges Visum für das Zielland
3. ein neues, 3x4 cm großes Passfoto (Ansicht von vorn, Lichtbild, ohne
Hut und Brille)
4. Vorlage eines gültigen Tickets zur Reise in ein Drittland
5. der Reisepass im Original, der mindestens noch 6 Monate gültig sein
muss
6. Einzahlung der Visumgebühr
7. Wenn der Antrag per Post übersandt wird, ein für Einschreiben
ausreichend frankierter, mit der Anschrift des Antragstellers
versehener Briefumschlag
Bitte beachten Sie:
- Übersenden Sie zur Vermeidung von Zeitverlust keine unvollständigen
Unterlagen. Solche Unterlagen werden nicht bearbeitet.
- Entnehmen Sie bitte die Höhe der Visagebühr aus der Konsulargebüh-
rentabelle
- Übersenden Sie unter keinen Umständen Bargeld.
- Die Bearbeitungszeit für Visaanträge beträgt mindestens 15 Werktage.
- Bei Bedarf kann die Konsularabteilung der Botschaft den Antragsteller
zwecks Befragung vorladen.
Visa für ehemalige iranische Staatsangehörige (Touristenvisa)
Ehemalige iranische Staatsangehörige, die gemäß dem Zivilgesetz der Islamischen Republik Iran die iranische Staatsbürgerschaft aufgegeben haben, können nach Erhalt eines Visums in die Islamische Republik Iran reisen. Antragsteller können persönlich unter Vorlage der im Folgenden genannten Unterlagen oder durch Einsenden der Unterlagen per Post (per Einschreiben) ein Visum erhalten.
Erforderliche Unterlagen:
1. der ausgefüllte Visaantrag (1 Formblatt)
2. Nachweis über die Aufgabe der iranischen Staatsbürgerschaft
3. ein neues, 3x4 cm großes Passfoto (Ansicht von vorn, Lichtbild, ohne
Hut und Brille)
4. schriftlicher Antrag auf ein Visum
5. Reisepass im Original, der mindestens 6 Monate gültig sein muss
6. Einzahlung der Visagebühr
7. Wenn der Antrag per Post übersandt wird, ein für Einschreiben
ausreichend frankierter, mit der Anschrift des Antragstellers
versehener Briefumschlag
Bitte beachten Sie:
- Unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet und umgehend
zurückgegeben
- Entnehmen Sie bitte die Höhe der Visagebühr aus der Konsulargebüh-
rentabelle
- Übersenden Sie unter keinen Umständen Bargeld.
- Die Bearbeitungszeit für Visaanträge beträgt mindestens 10 Werktage
FÜR ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER lauten: