19 May 2024
2020.07.27 - 18:52 View: 2588

Neue Bestimmungen für die Einreise in den Iran

Angesichts der neuen Bestimmungen des Gesundheitsministeriums der I. R. Iran für die Einreise in den Iran werden die folgenden Punkte erwähnt

 

 

 

1-    Alle Reisenden, die in den Iran einreisen möchten, müssen ein von den zuständigen Gesundheitsbehörden des Herkunftslandes genehmigtes Gesundheitszeugnis in englischer Sprache vorlegen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Molecular Test COVID-19 (PCR), der von den Gesundheitsbehörden des Herkunftslandes genehmigt wurde, muss innerhalb von 96 Stunden vor der Einreise in den Iran ausgestellt werden.

 

2-    Wenn Einreisenden am Zielflughafen bzw. biem Grenzübergang  in den Iran kein Gesundheitszeugnis (siehe Absatz 1) besitzen und auch nicht die Iranische Staatsangehörigkeit besitzen, dürfen diese Personen das Land nicht betreten. Wenn iranische Reisende kein Gesundheitszeugnis für Covid 19 besitzen, werden sie auf eigene Kosten für 14 Tage in einem vom Gesundheitsministerium festgelegten Ort für die Quarantäne geschickt.

 

 

3-     Alle Einreisenden, die in den Iran einreisen (sowohl iranische als auch ausländische), müssen ein Selbsterklärungsformular von der betreffenden Fluggesellschaft erhalten und es nach Ausfüllen vor oder während des Fluges einem Vertreter der Fluggesellschaft oder den an der Grenze befindlichen ÄrztInnen aushändigen.

 

4-     Die Stichprobe wird während der Ankunft an allen Grenübergangen und für alle ankommenden Passagiere durchgeführt (auch wenn sie über ein Gesundheitszeugnis verfügen).

 

 

5-    Wenn an einer Person Symptomn von Covid-19 beobachtet werden, wird diese Person in Quarantäne gehalten, die vom Gesundheitsministerium (für nicht-iranische Reisende) festgelegt ist, bis sie ein negatives Testergebnis aus dem Labortest erhält und die Symptome dieser Krankheit beseitigt sind. Iranische Reisende bleiben nach Erhalt eines schriftlichen Verpflichtungsschreibens in der häuslichen Quarantäne.

 

6-    - Die oben genannten Bestimmungen gelten für alle iranischen und ausländischen Staatsangehörigen, unabhängig von der Art des Reisepasses, der Art des Visums, dem Zweck der Reise u. a. und es gibt keine Ausnahmen von diesen Bestimmungen.

 

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